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   OVG Hamburg, 23.11.2023 - 6 Bs 111/23   

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OVG Hamburg, 23.11.2023 - 6 Bs 111/23 (https://dejure.org/2023,36701)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2023 - 6 Bs 111/23 (https://dejure.org/2023,36701)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2023 - 6 Bs 111/23 (https://dejure.org/2023,36701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 3 VwGO, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 58 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 81 Abs 4 S 3 AufenthG 2004
    Einstweiliger Rechtsschutz, gerichtet auf Rückgängigmachung einer vollzogenen Abschiebung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.11.2023 - 6 Bs 111/23
    Zudem muss das Abwarten in der Hauptsache für den Betroffenen schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge haben (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2018, 3 Bs 97/18, EzAR-NF 98 Nr. 101, juris Rn. 35).

    Ein solcher kann sich aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) ergeben, wenn durch den Vollzug von Vollstreckungsmaßnahmen, hier einer Abschiebung, ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt wird, in dessen Folge ein andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist, und keine der Folgenbeseitigung entgegenstehenden rechtlichen Hindernisse bestehen (OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2018, 3 Bs 97/18, EzAR-NF 98 Nr. 101, juris Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2016 - 19 A 1214/11

    Bewertung der Vorstandstätigkeit für einen Moscheeverein mit

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.11.2023 - 6 Bs 111/23
    Die salafistische Ideologie steht zu diesen zentralen Grundprinzipien im Widerspruch (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.5.2014, 6 A 3.13, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62, juris Rn. 38 m.w.N.; OVG Münster Urt. v. 14.1.2016, 19 A 1214/11, NVwZ-RR 2016, 756, juris Rn. 43).

    Gesetze können der salafistischen Ideologie zufolge nur von Gott kommen (Prinzip der göttlichen Souveränität) und niemals vom Volk (OVG Münster, Urt. v. 14.1.2016, 19 A 1214/11, NVwZ-RR 2016, 756, juris Rn. 41).

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.11.2023 - 6 Bs 111/23
    (2) Bei dieser Sachlage ist zudem nicht ersichtlich, dass dem Antragsteller aus Art. 20 AEUV ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht eigener Art (vgl. allgemein: OVG Hamburg, Beschl. v. 27.8.2020, 6 Bs 53/20, InfAuslR 2020, 419, juris Rn. 25 ff.) zustünde, da das Verhalten des Antragstellers eine tatsächliche, gegenwärtige Gefahr, die ein Grundinteresse der Gesellschaft bzw. der Bundesrepublik Deutschland berührt, darstellt und ein mögliches Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV vorliegend nach Abwägung aller Umstände einschränken würde (vgl. hierzu: EuGH, Urt. v. 13.9.2016, C-165/14, Rendon Marin, NVwZ 2017, 218, juris Rn. 81 ff.).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.11.2023 - 6 Bs 111/23
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009, 2 BvR 1064/08, NVwZ 2009, 387, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.11.2023 - 6 Bs 111/23
    (2) Eine weitergehende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung im Bescheid vom 5. Oktober 2021 ist nicht geboten, da die voraussichtliche Rechtmäßigkeit der ablehnenden Entscheidung zur Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nicht von der Ausweisung und deren Rechtmäßigkeit abhängt (anders zu einer Ablehnung der Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels, die - allein - auf § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG gestützt wurde: VGH Mannheim, Beschl. v. 21.1.2020, 11 S 3477/19, NVwZ-RR 2020, 556, juris Rn. 27 ff.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.2.2021, 8 ME 126/20, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 8 ME 126/20

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abwägung; Ägypten; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.11.2023 - 6 Bs 111/23
    (2) Eine weitergehende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung im Bescheid vom 5. Oktober 2021 ist nicht geboten, da die voraussichtliche Rechtmäßigkeit der ablehnenden Entscheidung zur Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nicht von der Ausweisung und deren Rechtmäßigkeit abhängt (anders zu einer Ablehnung der Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels, die - allein - auf § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG gestützt wurde: VGH Mannheim, Beschl. v. 21.1.2020, 11 S 3477/19, NVwZ-RR 2020, 556, juris Rn. 27 ff.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.2.2021, 8 ME 126/20, juris Rn. 8).
  • OVG Hamburg, 27.08.2020 - 6 Bs 53/20

    Zum abgeleiteten Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Elternteile aus dem

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.11.2023 - 6 Bs 111/23
    (2) Bei dieser Sachlage ist zudem nicht ersichtlich, dass dem Antragsteller aus Art. 20 AEUV ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht eigener Art (vgl. allgemein: OVG Hamburg, Beschl. v. 27.8.2020, 6 Bs 53/20, InfAuslR 2020, 419, juris Rn. 25 ff.) zustünde, da das Verhalten des Antragstellers eine tatsächliche, gegenwärtige Gefahr, die ein Grundinteresse der Gesellschaft bzw. der Bundesrepublik Deutschland berührt, darstellt und ein mögliches Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV vorliegend nach Abwägung aller Umstände einschränken würde (vgl. hierzu: EuGH, Urt. v. 13.9.2016, C-165/14, Rendon Marin, NVwZ 2017, 218, juris Rn. 81 ff.).
  • OVG Saarland, 24.01.2003 - 9 W 50/02

    D (A), Türken, Syrer, Abschiebung, Vollzug, Rechtswidrigkeit der Abschiebung,

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.11.2023 - 6 Bs 111/23
    Der Anspruch kann in der Hauptsache mit einer auf Folgenbeseitigung in Gestalt der Ermöglichung der Wiedereinreise gerichteten Klage geltend gemacht werden (OVG Saarlouis, Beschl. v. 24.1.2003, 9 W 50/02, juris Rn. 25).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.11.2023 - 6 Bs 111/23
    Dazu gehören die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG) und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.1.2017, 2 BvB 1/13, BVerfGE 144, 20, juris Rn. 535 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.6.2021, 11 S 19/21, NVwZ-RR 2021, 914, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.11.2023 - 6 Bs 111/23
    Auf eine darüber hinaus gehende innere Einstellung des Ausländers kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3.16, BVerwGE 157, 325, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser

  • BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 3.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen

  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

  • BVerwG, 21.08.2023 - 6 A 3.21

    Vereinsrechtliches Verbot von Ansaar International e. V. bestätigt

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2019 - 13 ME 519/18

    Abschiebung; Beschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenbeseitigung;

  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung im

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2021 - 11 S 19/21

    Ausweisungsinteresse für einen salafistischen Imam

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2017 - 13 ME 244/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; familiäre Lebensgemeinschaft mit

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 VR 5.05

    Eilrechtsschutz im vorrangigen Aussetzungsverfahren nach § 80 der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2020 - 2 M 35/20

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Rückführung

  • OVG Hamburg, 02.12.2021 - 5 Bf 294/19

    Einbürgerung eines Anhängers des politischen und jihadistischen Salafismus

  • OVG Hamburg, 11.10.2022 - 6 Bs 136/22

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag nach Versagung eines Aufenthaltstitels wegen des

  • OVG Hamburg, 27.09.2023 - 6 Bs 118/23

    Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenverfügung (Hängebeschluss)

    Bereits im Hinblick auf den beschränkten Prüfungsumfang der Beschwerde auf die dargelegten Gründe (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 3 und 4 VwGO) setzt dies voraus, dass unter Berücksichtigung der Darlegungen des Beschwerdeführers die Beschwerde nicht offensichtlich aussichtslos ist und ohne die befristete Zwischenverfügung die Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gefährdet wäre, weil irreversible Zustände bzw. schwere und unabwendbare Nachteile einzutreten drohen (vgl. auch: OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2023, 6 Bs 111/23, n.v.; Beschl. v. 14.5.2020, 5 Bs 77/20, n.v.; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.10.2019, 9 S 2643/19, juris Rn. 6 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 11.10.2013, 1 BvR 2616/13, juris Rn. 7).
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